Aktuelle Informationen

Ab 1. Januar 2024 werden Rezepte für gesetzlich Versicherte nur noch als e-Rezept ausgestellt. Die Versicherungskarte muss jedoch am Quartalsbeginn eingelesen sein. Sie können dann ganz einfach nach Anforderung ohne Papierrezept ihre Medikamente in der Apotheke mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Versicherungskarte) oder mit der E-Rezept-App abholen. Das e-Rezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen.

Nähere Informationen zum e-Rezept finden Sie hier: „https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte“https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte

und hier:

https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf

Hausärztliche Vertretung im Urlaub: Praxis Christiane Heister und alle anderen GEÖFFNETEn HAUSARZTPRAXEN IM STADTGEBIET VON GELNHAUSEN

22.12.2023

Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nur nach persönlicher Vorstellung in der Praxis bis 2 Tage rückwirkend möglich. Dies gilt auch für Atemwegserkrankungen. Hierzu haben wir eine eigene Infektsprechstunde eingerichtet, um das Ansteckungsrisiko für andere zu minimieren. Wir danken für Ihr Verständnis. Gute Besserung